Früherkennung innerfamiliärer Gewalt

Im Postulat Feri (12.3206) vom 15. März 2012 wurde der Bundesrat beauftragt, einen Bericht über die Möglichkeiten von Screenings zu innerfamiliärer Gewalt bei Kindern zu verfassen und Empfehlungen zur Umsetzung zu entwickeln.

Der Bundesrat hat am 17. Januar 2018 in Erfüllung des Postulats Feri (12.3206) den Bericht "Früherkennung innerfamiliärer Gewalt bei Kindern durch Gesundheitsfachpersonen" verabschiedet.

Bundesratsbericht "Früherkennung innerfamiliärer Gewalt bei Kindern durch Gesundheitsfachpersonen" (PDF, 521 kB, 16.01.2018)Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulates 12.3206 Feri Yvonne vom 15. März 2012

In seinem Bericht stützt sich der Bundesrat auf eine Studie, die unter der Leitung der Hochschule Luzern im Auftrag des Bundesamtes für Sozialversicherungen erstellt wurde. Die Studie beschreibt den aktuellen Stand der Umsetzung von Früherkennungsmassnahmen in der Schweiz. Sie gibt Auskunft darüber, welche Früherkennungsmassnahmen von Kindeswohlgefährdungen im In- und Ausland existieren, welche Erkenntnisse es zu deren Wirksamkeit und dem adäquaten Umgang mit ihren Ergebnissen gibt und welche Empfehlungen sich hieraus für die Schweiz ableiten lassen.

Die Befunde zeigen, dass Gesundheitsfachpersonen in der Schweiz bereits heute Früherkennungsmassnahmen zu innerfamiliärer Gewalt an Kindern anwenden. Sie tun dies vor allem beim Auftreten eines Verdachts und nur selten mit standardisierten Instrumenten. Vorgaben zum Umgang mit einer mutmasslichen Kindeswohlgefährdung gibt es kaum. Die befragten Gesundheitsfachpersonen würden eine schweizweite Einführung von Früherkennungsmassnahmen befürworten. Es hat sich jedoch weder national noch international eine breit anerkannte Best-Practice der Früherkennung von Kindeswohlgefährdungen etabliert. Insbesondere zum Nutzen verdachtsunabhängiger Screenings gibt es bisher nur wenige empirische Befunde. Einige Früherkennungsinstrumente, die im Ausland eingesetzt werden, wurden evaluiert und zeigen teilweise vielversprechende Ergebnisse. Sie könnten den zuständigen Akteuren in der Schweiz als Referenz dienen, um für die verschiedenen Berufsgruppen Früherkennungsinstrumente zu entwickeln und festzulegen, wie bei einer mutmasslichen Kindeswohlgefährdung vorzugehen ist.

Im Bericht werden soweit möglich zentrale Bedingungen für eine effektive Umsetzung von Früherkennungsmassnahmen herausgearbeitet. Wichtig ist, dass bestehende und neu entwickelte Massnahmen wissenschaftlich evaluiert werden. Klar ist zudem, dass Früherkennungsinstrumente auf die einzelnen Berufsgruppen und den Anwendungskontext (Spital, Arztpraxis etc.) abgestimmt sein müssen und nur dann Sinn machen, wenn sie eingebettet sind in ein regionales Konzept des Umgangs mit Kindeswohlgefährdungen, welches auch die Zusammenarbeit der involvierten Institutionen und Fachdisziplinen regelt. Schliesslich braucht es umfassende Aus-, Weiter- und Fortbildungsmassnahmen für Gesundheitsfachpersonen.

Letzte Änderung 24.11.2022

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