Bei psychischer oder körperlicher Gewalt oder sexuellem Missbrauch fällt es dem Opfer schwer, über das Vorgefallene zu sprechen, und es braucht dazu viel Mut. Es ist deshalb wichtig, dass es Vertrauenspersonen findet, die ihm zuhören und wenn nötig eingreifen. Diese Aufgabe nehmen verschiedene Beratungs- und Fachstellen wahr, die sowohl den Opfern als auch Personen zur Verfügung stehen, die solche Vorfälle vermuten oder davon Kenntnis haben.
Die wichtigsten offiziellen kantonalen Anlaufstellen im Bereich Kindesmisshandlung sind die Jugendämter bzw. Ämter für Kinder- und Jugendschutz, die Opferhilfe-Beratungsstellen, die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden, Sozialdienste, die schulärztlichen und schulpsychiatrischen Dienste, auf Kinderschutz spezialisierte Gruppen und Kommissionen sowie im akuten Notfall die Kinderspitäler und die Polizei. In einem ersten Schritt können auch die Schulpsychologin oder der Schulpsychologe, die Schulsozialarbeiterin oder der Schulsozialarbeiter, die Hausärztin oder der Hausarzt, eine Lehrkraft oder eine andere Vertrauensperson kontaktiert werden.
Pro Juventute 147 führt ein umfassendes Adressverzeichnis der kantonalen Hilfs- und Beratungsstellen. Die Einteilung nach Kanton und Thema erlaubt ein rasches Auffinden der geeigneten Stelle. Das Adressverzeichnis wird laufend aktualisiert.