SNAP-EESSI

Im Rahmen der Anwendung des Personenfreizügigkeitsabkommens zwischen der Europäischen Union (EU) und der Schweiz sehen die Verordnungen (EG) Nr. 883/2004 und 987/2009 vor, die für den grenzüberschreitenden Datenaustausch verwendeten Papierformulare durch den elektronischen Datenaustausch abzulösen. Dieselbe Regel gilt für die Europäische Freihandelsassoziation (EFTA). Durch den Wechsel vom physischen zum elektronischen Austausch werden die Informationen strukturiert und vereinheitlicht. Dies bringt Vorteile für die Bürgerinnen und Bürger: Die Qualität der Dossiers wird verbessert und sie können effizienter abgewickelt werden. Verbesserungspotenzial besteht auch für Institutionen und Behörden. Durch die Digitalisierung werden die Prozesse optimiert, und die Transparenz der Aktivitäten wird erhöht. Zudem besteht die Möglichkeit, die Effektivität und Effizienz bei der Bearbeitung von Dossiers statistisch zu analysieren. Somit werden sich die Arbeitsweise, das Tätigkeitsgebiet wie auch die Organisation weiterentwickeln. Diesen Änderungsprozess gilt es zielführend zu steuern.

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Letzte Änderung 12.10.2017

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