Sozialversicherungsabkommen und normative Übereinkommen

Sozialversicherungsabkommen

EU

Auf der Grundlage des Freizügigkeitsabkommens zwischen der Schweiz und der EU gelten in den Beziehungen zu den EU-Mitgliedstaaten die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 und ihrer Durchführungsverordnung, der Verordnung (EG) Nr. 987/2009, seit dem 1. April 2012. Diese Verordnungen regeln die Koordinierung der Sozialversicherungssysteme in Europa.

EFTA

Innerhalb der EFTA gelten ebenfalls die Verordnungen (EG) Nr. 883/2004 und Nr. 987/2009 (EFTA-Übereinkommen). Die EFTA-Eintragungen in den Anhängen sind nicht enthalten.

Die Verordnungen (EWG) Nr. 1408/71 und Nr. 574/72 gelten nur noch in gewissen Fällen (siehe Übergangsbestimmungen der Verordnungen (EG) Nr. 883/2004 und Nr. 987/2009).

Mit den Verordnungen (EG) 883/2004 und 987/2009 sind dieselben Koordinierungsregeln einerseits zwischen der Schweiz und den EU-Mitgliedstaaten und andererseits zwischen der Schweiz und den EFTA-Staaten anwendbar.

Die Verordnungen 883/2004 und 987/2009 finden jedoch keine Anwendung auf Sachverhalte, die gleichzeitig einen Bezug zur Schweiz, zur EU und zur EFTA aufweisen, da es an einem "Dachübereinkommen" fehlt.    

In der Tat sind das FZA und das EFTA-Übereinkommen nicht miteinander verbunden und die Regeln gelten jeweils nur für die Angehörigen der Vertragsstaaten des entsprechenden Abkommens. Beispielsweise gilt das FZA nicht für liechtensteinische Staatsangehörige, die in Österreich wohnen und in der Schweiz arbeiten.

Vertragsstaaten

Zwischen der Schweiz und 52 Staaten bestehen zwischenstaatliche Regelungen über soziale Sicherheit. Ziel dieser Abkommen ist primär die Gleichbehandlung der Staatsangehörigen der Vertragsparteien, die Bestimmung der anwendbaren Gesetzgebung und die Zahlung der Leistungen ins Ausland. 

Informationen zu Abkommen

Broschüren zu Sozialversicherungsabkommen

Für die wichtigsten Sozialversicherungsabkommen stehen ausführliche Broschüren zur Verfügung.

Normative Übereinkommen

Die Schweiz ist Mitglied verschiedener internationaler Organisationen, die sich mit sozialen Fragen befassen. Die im Rahmen dieser Organisationen erarbeiteten Rechtsinstrumente, die so genannten normativen Übereinkommen, sind zum Teil auch von der Schweiz ratifiziert worden.

Normative Übereinkommen richten sich an Staaten und sind grundsätzlich nicht direkt anwendbar. Die Übereinkommen sind erst dann für die Staaten verbindlich, wenn diese sie ratifiziert haben.

Weitere Informationen

Letzte Änderung 11.04.2016

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