EO für Dienstleistende

Wer hat ein Recht auf EO für Dienstleistende?

Ein Recht auf Erwerbsersatz haben Personen, die in diesen Institutionen dienen:

  • Schweizer Armee (Rekrutenschule, Wiederholungskurs, Kaderausbildung) 
  • Zivildienst 
  • Zivilschutz 
  • Schweizerisches Rotes Kreuz

Ein Recht haben auch Personen, die diese Ausbildungen machen:

  • Eidgenössische oder kantonale Kaderbildungskurse von J+S (J+S heisst: Jugend und Sport) 
  • Jungschützen-Leiterkurse

Die Leistungen für Dienstleistende

Leistung bedeutet: Geld-Betrag, den die EO an eine Person bezahlt.

Dieses Geld heisst Entschädigung.

  • Die Grundentschädigung wird pro Diensttag ausbezahlt.

    Rekruten und nicht berufstätige Personen (z. B. Studierende) erhalten einen festen Geld-Betrag pro Tag.

    Bei Berufstätigen entspricht die Entschädigung 80% des durchschnittlichen Lohns, den sie vor dem Dienst verdient haben.

    Es gibt feste Mindest- und Höchstbeträge für die Entschädigung.
  • Die Kinderzulage wird an Dienstleistende ausbezahlt, wenn sie für eines oder mehrere Kinder unter 18 Jahren finanziell sorgen müssen. 

    Wenn die Kinder noch in Ausbildung sind, wird die Kinderzulage bis zum Alter von 25 Jahren ausbezahlt. 

    Die Kinderzulage ist ein fester Geld-Betrag.  

  • Die Zulage für Betreuungskosten wird an Dienstleistende ausbezahlt, wenn sie mit Kindern unter 16 Jahren im gemeinsamen Haushalt leben. 

    Können die Kinder nicht selbst betreut werden, bezahlt die EO die tatsächlichen Kosten für die Fremdbetreuung, bis zu einem Höchstbetrag.

  • Die Betriebszulage erhalten Dienstleistende, wenn sie die Kosten eines Betriebes zahlen (z. B. Geschäftsräume) und der grösste Teil ihres Einkommens aus einer selbstständigen Berufstätigkeit stammt.

    Die Betriebszulage wird als fester Geld-Betrag ausbezahlt.

Anmeldung und Auszahlung für Dienstleistende

Dienstleistende erhalten an ihrem Dienstort ein Anmeldeformular (EO-Anmeldung).

Die Anmeldungen werden danach an die zuständige Ausgleichskasse gesendet.

Das macht der Arbeitgeber für Arbeitnehmende.

Beruflich Selbstständige senden die Anmeldung selbst an die Ausgleichskasse.

Letzte Änderung 01.06.2023

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