Modernisierung der Aufsicht in der 1. Säule

Die Aufsicht über die AHV, die Ergänzungsleistungen (EL), die Erwerbsersatzordnung (EO) und die Familienzulagen in der Landwirtschaft wurde modernisiert. Die Aufsicht orientiert sich nun stärker an den Risiken, die Governance ist verstärkt worden und die Informationssysteme der 1. Säule werden zweckmässig gesteuert. Die Änderung des AHVG und die entsprechenden Verordnungsanpassungen sind am 1. Januar 2024 in Kraft getreten.

Die Aufsicht über die AHV war seit 1948 nahezu unverändert geblieben. Das galt auch für die mit der AHV verbundene Erwerbsersatzordnung für Dienstleistende, für Mutterschaft, für die Ergänzungsleistungen sowie für die Familienzulagen in der Landwirtschaft. Der Bundesrat verabschiedete am 20. November 2019 die Botschaft zur Anpassung des AHV-Gesetzes zuhanden des Parlaments, welches die Gesetzesänderung am 17. Juni 2022 annahm. Die entsprechenden Verordnungsänderungen wurden vom Bundesrat am 22. November 2023 verabschiedet. Sie sind zusammen mit der Gesetzesänderung am 1. Januar 2024 in Kraft getreten und verfolgen drei Hauptstossrichtungen: 

 

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Letzte Änderung 19.02.2024

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