Beitragsprimat
Die Leistungen der Vorsorgeeinrichtungen werden auf der Grundlage des vorhandenen Altersguthabens festgesetzt. Sie hängen somit von den bezahlten Beiträgen, den eingebrachten Freizügigkeitsleistungen und den Einkäufen ab, jeweils inklusive Verzinsung. Weitaus die meisten Vorsorgeeinrichtungen werden im Beitragsprimat geführt.
Letzte Änderung 25.01.2019