Leistungsprimat

Die Leistungen werden als Prozentsatz des versicherten Lohns umschrieben. Die Beiträge werden so festgesetzt, dass sie zusammen mit der Verzinsung ausreichen, um das für die Leistungen erforderliche Vorsorgekapital zu bilden. Nur noch eine kleine Minderheit von Vorsorgeeinrichtungen wird im Leistungsprimat geführt. Die meisten wenden das Beitragsprimat an.

Letzte Änderung 25.01.2019

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