Vorsorgekapital
Das Vorsorgekapital bezeichnet die versicherungstechnischen Verpflichtungen einer Vorsorgeeinrichtung gegenüber den Leistungsberechtigten. Es wird unterschieden zwischen den Vorsorgekapitalien für aktive Versicherte (in der Regel Sparkapitalien, aber mindestens die Freizügigkeitsleistungen) und den Vorsorgekapitalien für pensionierte Versicherte. Das Vorsorgekapital muss in den Passiven der Vorsorgeeinrichtung aufgeführt werden, namentlich mit den technischen Rückstellungen und den Wertschwankungsreserven.
Letzte Änderung 25.01.2019