Nach Erreichen des Referenzalters ist das Erwerbseinkommen bis zum Betrag von 16 800 pro Jahr (bzw. 1400 Franken pro Monat) und pro Arbeitgeber von der AHV-Beitragspflicht befreit. Ab 2024 kann auf den Freibetrag verzichtet werden, wenn die Person beabsichtigt, eine Neuberechnung der Altersrente zu beantragen.

Letzte Änderung 04.01.2024

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