Freibetrag
Nach Erreichen des Referenzalters ist das Erwerbseinkommen bis zum Betrag von 16 800 pro Jahr und pro Arbeitgeber von der AHV-Beitragspflicht befreit. Ab 2024 kann auf den Freibetrag verzichtet werden.
Letzte Änderung 09.12.2024
Nach Erreichen des Referenzalters ist das Erwerbseinkommen bis zum Betrag von 16 800 pro Jahr und pro Arbeitgeber von der AHV-Beitragspflicht befreit. Ab 2024 kann auf den Freibetrag verzichtet werden.
Letzte Änderung 09.12.2024