Neuberechnung der Rente

Nach Erreichen des Referenzalters kann einmalig eine Neuberechnung der Altersrente beantragt werden. Für diese Neuberechnung können die bis spätestens zum 70. Altersjahr erzielten Erwerbseinkommen und die entsprechenden Beitragszeiten berücksichtigt werden. Sind die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt, können damit Beitragslücken geschlossen und die AHV-Rente verbessert werden. Eine Rentenverbesserung wird erst ab dem Folgemonat der Neuberechnung wirksam.

Letzte Änderung 04.01.2024

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