Beitragslücke
Wer nicht in jedem Jahr zwischen dem 1. Januar nach dem 20. Geburtstag und dem 31. Dezember vor Erreichen des Rentenalters Beiträge bezahlt hat oder einen Anspruch auf Erziehungs- oder Betreuungsgutschriften hat, weist Beitragslücken auf. Beitragslücken können ganz oder teilweise mit Jugendjahren aufgefüllt werden. Verwandte Begriffe: Betreuungsgutschriften, Erziehungsgutschriften, Jugendjahre.
Letzte Änderung 25.01.2019