Beitragsdauer

Die Beitragsdauer ist zusammen mit dem massgebenden durchschnittlichen Jahreseinkommen das entscheidende Element für die Berechnung der Altersrente. Die Beitragsdauer ist vollständig, wenn eine Person gleich viele Beitragsjahre aufweist wir ihr Jahrgang. In diesem Fall besteht ein Anspruch auf eine Vollrente. Bei den Altersrenten beträgt die volle Beitragsdauer gegenwärtig 44 Jahre für Männer und 43 Jahre für Frauen. Nach der schrittweisen Erhöhung des Referenzalters der Frauen auf 65 (Reform AHV 21) wird die volle Beitragsdauer auch für die Frauen 44 Jahre betragen. Wer eine Beitragslücke aufweist, hat lediglich Anspruch auf eine Teilrente. Auch bei einem Vorbezug der Altersrente ist die Beitragsdauer in der Regel unvollständig. Bei den Altersrenten führt jedes fehlende Beitragsjahr zu einer Kürzung der Rente um 2,27 %.

Letzte Änderung 14.12.2023

Zum Seitenanfang

https://www.bsv.admin.ch/content/bsv/de/home/glossar/beitragsdauer.html