Rente, die gewährt wird, wenn die leistungsberechtigte Person zwischen dem 1. Januar nach Vollendung des 20. Lebensjahres und dem Eintritt des Versicherungsfalles (Alter, Tod, Invalidität) der Beitragspflicht nicht vollständig nachgekommen ist und deshalb eine Beitragslücke aufweist (Rentenskala zwischen 1 und 43). Auch bei einem Vorbezug der Altersrente ist die Beitragsdauer in der Regel unvollständig und es wird bis zum Erreichen des Referenzalters eine Teilrente ausgerichtet.

Letzte Änderung 04.01.2024

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