Mindestquote

Die Mindestquote bestimmt die Verteilung der im BVG-Geschäft der Versicherer erzielten Erträge zwischen den Vorsorgeeinrichtungen und den Versicherungsgesellschaften. Gemäss Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) sind mindestens 90 Prozent der erwirtschafteten Einnahmen den Vorsorgeeinrichtungen zuzuweisen. Die Versicherer und deren Aktionäre erhalten höchstens 10 Prozent der Erträge und werden so für das zur Verfügung gestellte Risikokapital entschädigt. Der tatsächlich in einem Jahr für das Versichertenkollektiv verwendete Prozentsatz wird als Ausschüttungsquote bezeichnet.

Letzte Änderung 25.01.2019

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