Splitting (Einkommensteilung)

Für die Berechnung der Rente von Ehepaaren wird das Einkommen beider Ehegatten in den Kalenderjahren der Ehe, in denen beide bei der AHV versichert waren, zusammengezählt und beiden je zur Hälfte gutgeschrieben. Die Teilung erfolgt gleichzeitig bei den Erziehungs- und den Betreuungsgutschriften. Die Einkommensteilung wird vorgenommen, sobald beide Ehegatten Anspruch auf eine Rente haben oder wenn der überlebende Ehegatte Anspruch auf eine Invaliden- oder Altersrente hat. Die Einkommensteilung wird auch durchgeführt, wenn die Ehe durch Scheidung aufgelöst wird (Splitting).

Letzte Änderung 08.02.2023

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