Eingetragene Partnerschaft

Das Gesetz über die eingetragene Partnerschaft (PartG) ist am 1. Januar 2007 in Kraft getreten. Nach diesem Gesetz können zwei Personen gleichen Geschlechts ihre Partnerschaft eintragen lassen. Eingetragene Partnerinnen oder Partner sind namentlich in der beruflichen Vorsorge Ehegatten gleichgestellt. Sie finden auf dieser Seite die entsprechenden Informationen.

https://www.bsv.admin.ch/content/bsv/de/home/sozialversicherungen/bv/grundlagen-und-gesetze/grundlagen/eingetragene-partnerschaft.html