Es kommt vor, dass die Versicherten vergessen, dass sie über ein Freizügigkeitsguthaben verfügen. Das ist vor allem bei ausländischen Arbeitnehmenden der Fall, die die Schweiz endgültig verlassen. Die Broschüre «Freizügigkeitsleistung: Vergessen Sie Ihre Vorsorgeguthaben nicht!» erklärt den Versicherten, was eine Freizügigkeitsleistung ist, in welcher Situation sie sich darum kümmern sollten und an wen sie sich wenden können, wenn sie glauben, über ein vergessenes Guthaben zu verfügen.
Tritt eine in der 2. Säule versicherte Person vor dem Vorsorgefall aus der Pensionskasse aus – zum Beispiel bei einem Wechsel des Arbeitgebers oder wenn die Person die Stelle verliert – erstellt die Pensionskasse eine Abrechnung mit dem geschuldeten Betrag. Man nennt diesen der versicherten Person geschuldeten Betrag Freizügigkeitsleistung oder auch Austrittsleistung.
Dieses Geld ist für die Altersvorsorge gedacht. Die versicherte Person kann deshalb nicht frei darüber verfügen. Eine Freizügigkeitsleistung, die nicht sofort an die Pensionskasse des neuen Arbeitgebers überwiesen werden kann, muss bei einer Bank oder einer Freizügigkeitsstiftung hinterlegt werden.
Dokumente
- Freizügigkeitsleistung: Vergessen Sie Ihre Vorsorgeguthaben nicht! (PDF, 3 MB, 21.11.2024)
- Prestation de libre passage : n’oubliez pas vos avoirs de prévoyance ! (PDF, 3 MB, 21.11.2024)
- Prestazione di libero passaggio: non dimenticate i vostri averi di previdenza! (PDF, 3 MB, 21.11.2024)
- Vested benefits: don’t forget your retirement assets! (PDF, 3 MB, 21.11.2024)
- Prestación de libre paso: ¡No se olvide de sus fondos de previsión! (PDF, 3 MB, 21.11.2024)
- Prestação de livre circulação: não se esqueça dos seus haveres de previdência! (PDF, 3 MB, 21.11.2024)
- Përfitimi nga kursimet me disponim të lirë: Mos harroni depozitën tuaj të përkujdesjes! (PDF, 3 MB, 21.11.2024)
- Uštedjeni kapital: Ne zaboravite svoju preventivnu štednju! (PDF, 3 MB, 21.11.2024)
- Ek emeklilik sigorta mevduatı alacağı: Emeklilik sigorta mevduatlarınızı unutmayın! (PDF, 3 MB, 21.11.2024)
Bestellen
Gedruckte Gratisexemplare können via Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) kostenlos bestellt werden.
Freizügigkeitsleistung: Merkblatt bestellen
Letzte Änderung 11.06.2020