Wichtigste Zahlen der Leistungen mit Bezug zum Ausland
Die Übersicht zeigt, dass 5,7 Mrd. Franken AHV- und IV-Leistungen an Staatsangehörige von Vertragsstaaten ins Ausland ausbezahlt wurden. Dies entspricht zirka 10,8 % der insgesamt ausbezahlten ordentlichen AHV- und IV-Renten.
Eine Reihe von Abkommen sieht die Möglichkeit vor, anstelle von Kleinstrenten einmalige Abfindungen auszuzahlen, wobei es sich fast ausschliesslich um AHV-Leistungen handelt.
Gewisse Abkommen ermöglichen zudem, AHV-Beiträge (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge) an die heimatliche Versicherung der ausländischen Staatsangehörigen zu überweisen, damit sie in der dortigen Rentenversicherung berücksichtigt werden.
Rund 826 000 Staatsangehörige von Vertragsstaaten erhielten AHV-Leistungen im Ausland; im Bereich der IV waren es rund 29 000 Berechtigte. Der jeweils grösste Teil der Berechtigten lebte in einem der EU-27-/EFTA-Staaten, besonders häufig erhielten italienische Staatsangehörige AHV- und portugiesische Staatsangehörige IV-Leistungen.
Das Sozialversicherungssystem ist umgekehrt auch für schweizerische Staatsangehörige im Ausland da. So werden ihnen Leistungen von AHV und IV ausbezahlt oder sie haben die Möglichkeit, sich unter gewissen Voraussetzungen der freiwilligen AHV/IV anzuschliessen.
Staatsangehörige von Ländern, mit denen kein Abkommen besteht, können ordentliche Renten nur bei zivilrechtlichem Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt in der Schweiz beziehen. Bei Wegzug ins Ausland ruht dagegen der Anspruch. Ausländerinnen und Ausländer, die im Versicherungsfall keinen Rentenanspruch haben oder vor Eintritt der Rentenberechtigung die Schweiz endgültig verlassen, können unter bestimmten Voraussetzungen die von ihnen und ihren Arbeitgebern bezahlten AHV-Beiträge rückvergütet erhalten. Gewisse Abkommen lassen zudem den Staatsangehörigen des anderen Vertragsstaates die Wahl zwischen dem Rentenbezug und der Beitragsrückvergütung.
Die Gemeinsame Einrichtung KVG fungiert als Verbindungsstelle für die Leistungsverrechnung zwischen inländischen und ausländischen Versicherungen. Sie fordert einerseits bei den zuständigen Versicherern der EU27/EFTA-Staaten die Kosten der Leistungsaushilfe ein, welche sie vorschussweise für deren Versicherte aufgewendet hatte. Im Jahr 2023 beliefen sich diese Kosten auf 200 Mio. Franken (+3,1 %; die Angaben in Klammern zeigen jeweils die Veränderungen gegenüber dem Vorjahr) und betrafen 244 532 (+3 %) Fälle. Andererseits fordert sie bei den schweizerischen Versicherern die Kosten für Leistungen ein, welche deren Versicherte in den EU27/EFTA-Staaten bezogen haben und vergütet diese dem Behandlungsland. Die ausländischen Verbindungsstellen haben der GE KVG für 433 951 (+9,1 %) Fälle Rechnungen im Gesamtbetrag von 221 Mio. Franken (+6,9 %) übermittelt.