Nachweis der erforderlichen Rechtskenntnisse

Eine zentrale Anforderung an zukünftige Observationsspezialistinnen und -spezialisten ist der Nachweis von genügenden Rechtskenntnissen, die zur rechtskonformen Ausübung der Tätigkeit befähigen (Art. 7b Abs. 1 Bst. d ATSV). Das BSV hat in Anhang I des Leitfadens zum Bewilligungsverfahren einen Katalog dieser Rechtskenntnisse definiert. Die gesuchstellende Person muss nachweisen, dass sie die Rechtskenntnisse in allen Rechtsgebieten, die in Anhang I dieses Leitfadens aufgeführt sind, erworben hat. Zudem wurde ein detailliertes Skript zu den erforderlichen Rechtskenntnissen erarbeitet:

Um den Nachweis der erforderlichen Rechtskenntnisse zu erbringen, haben Sie die Möglichkeit, einen der folgenden Kurse (lückenlos) zu besuchen oder die Prüfung zu absolvieren.

Bitte beachten Sie, dass die untenstehenden Kurse nur bei genügender Teilnehmerzahl durchgeführt werden. Es ist daher empfehlenswert, sich frühzeitig anzumelden und sich allenfalls beim Kursanbieter vorgängig über die Kursdurchführung zu informieren.

Kursangebot

IBBS - Institut für Bildung und Beratung im Sicherheitsbereich, Liestal BL: «Recht für Detektive/innen und Observationsspezialisten/innen»;

Der Kurs wird auf Deutsch angeboten.

Anmeldung

Business Control (Schweiz) AG, Zürich: «Rechtskundekurs»

Der Kurs wird auf Deutsch angeboten.

Anmeldung

RA Michael Schnider, «Kurs rechtliche Fragen für Observationsspezialistinnen und -spezialisten»

Der Kurs wird auf Deutsch angeboten.

Kontakt (michael.schnider@sva.gr.ch)
 

Agence Neuhaus Enquêtes Privées: «Connaissances juridiques»

Der Kurs wird auf Französisch und Italienisch angeboten.

Anmeldung

Accerta Investigazioni Sagl: «Corso giuridico per specialisti in osservazione»,

Der Kurs wird auf Italienisch angeboten.

Anmeldung

 
 
 
 
 
 
 
 

Letzte Änderung 19.09.2022

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