Die gesuchstellende Person muss in den letzten zehn Jahren eine polizeiliche oder eine gleichwertige Observationsausbildung erfolgreich absolviert haben. Liegt die Observationsausbildung schon länger als zehn Jahre zurück, muss die gesuchstellende Person belegen, dass sie sich auf diesem Gebiet weitergebildet hat.
Nachweis der Observationsausbildung
In Kapitel 3 des Leitfadens zum Bewilligungsverfahren ist detailliert beschrieben, welche Ausbildungen als Observationsausbildung im Sinne von Artikel 7b Absatz 1 Buchstabe e ATSV anerkannt werden. Wenn Sie keine der im Leitfaden aufgeführten anerkannten Observationsausbildungen absolviert haben, haben Sie die Möglichkeit, einen der folgenden Kurse (lückenlos) zu besuchen, um den Nachweis der Observationsausbildung zu erbringen.
Bitte beachten Sie, dass die untenstehenden Kurse nur bei genügender Teilnehmerzahl durchgeführt werden. Es ist daher empfehlenswert, sich frühzeitig anzumelden und sich allenfalls beim Kursanbieter vorgängig über die Kursdurchführung zu informieren.
Kursangebot
Bildungszentrum IV: Basis-Observationskurs «ObservationsspezialistenInnen für Sozialversicherungen ATSG»
Der Kurs wird auf Deutsch und Französisch angeboten.
Bildungszentrum IV: Refresh-Kurs «ObservationsspezialistenInnen für Sozialversicherungen ATSG»
Der Kurs wird auf Deutsch und Französisch angeboten.
Business Control (Schweiz) AG, Zürich: «Observationskundekurs»
Der Kurs wird auf Deutsch angeboten.
Agence Neuhaus Enquêtes Privées: « Formation de détective privé complète » – Cours d'observation « Spécialistes de l'observation pour les assurances sociales LPGA »
Der Kurs wird auf Französisch und Italienisch angeboten.
Schweizerischer Privatdetektiv-Verband ehemaliger Polizei- und Kriminalbeamter SPPK: «Observationskurs "Observationsspezialisten/-innen" für Sozialversicherungen "ATSG"»
Der Kurs wird von der PAKS GmbH im Namen des SPPK durchgeführt. Die Unterrichtssprache ist deutsch.
Letzte Änderung 02.07.2024