Nachweis der Observationsausbildungen

Die gesuchstellende Person muss in den letzten zehn Jahren eine polizeiliche oder eine gleichwertige Observationsausbildung erfolgreich absolviert haben. Liegt die Observationsausbildung schon länger als zehn Jahre zurück, muss die gesuchstellende Person belegen, dass sie sich auf diesem Gebiet weitergebildet hat.

Nachweis der Observationsausbildung

In Kapitel 3 des Leitfadens zum Bewilligungsverfahren ist detailliert beschrieben, welche Ausbildungen als Observationsausbildung im Sinne von Artikel 7b Absatz 1 Buchstabe e ATSV anerkannt werden. Wenn Sie keine der im Leitfaden aufgeführten anerkannten Observationsausbildungen absolviert haben, haben Sie die Möglichkeit, einen der folgenden Kurse (lückenlos) zu besuchen, um den Nachweis der Observationsausbildung zu erbringen.

Bitte beachten Sie, dass die untenstehenden Kurse nur bei genügender Teilnehmerzahl durchgeführt werden. Es ist daher empfehlenswert, sich frühzeitig anzumelden und sich allenfalls beim Kursanbieter vorgängig über die Kursdurchführung zu informieren.

Kursangebot

Business Control (Schweiz) AG, Zürich: «Observationskundekurs»

Der Kurs wird auf Deutsch angeboten.

Anmeldung und Infos 

Agence Neuhaus Enquêtes Privées: « Formation de détective privé complète »

Der Kurs wird auf Französisch und Italienisch angeboten.

Anmeldung und Infos

Schweizerischer Privatdetektiv-Verband ehemaliger Polizei- und Kriminalbeamter SPPK: «Observationskurs "Observationsspezialisten/-innen" für Sozialversicherungen "ATSG"»

Der Kurs wird von der PAKS GmbH im Namen des SPPK durchgeführt. Die Unterrichtssprache ist deutsch.

Anmeldung und Infos

SPPK

 
 
 
 

Letzte Änderung 02.03.2023

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