Sicherheitsfonds

Eine Stiftung, die von sämtlichen Vorsorgeeinrichtungen, die reglementarische Leistungen erbringen, finanziert wird. Der Sicherheitsfonds stellt bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers oder der Vorsorgeeinrichtung die Leistungen bis zum anderthalbfachen oberen Grenzbetrag sicher und leistet Ausgleichszahlungen an Vorsorgeeinrichtungen mit ungünstiger Altersstruktur. Der obere Grenzbetrag gibt die obere Grenze des Obligatoriums an und beträgt 88'200 Franken bis Ende 2024 und 90‘720 Franken ab 2025.

Letzte Änderung 30.10.2024

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