Die AHV ist obligatorisch für alle (ab 20) und dient der Existenzsicherung im Alter. Im Unterschied zu Angestellten tragen Sie als Selbstständigerwebende Ihre Sozialversicherungsbeiträge in ganzer Höhe selbst. Ob Sie als versicherte Person im Sinne der AHV auch wirklich als selbstständigerwerbend anerkannt sind, wird von der Ausgleichskasse geprüft.
Für Selbstständigerwerbende ist die berufliche Vorsorge freiwillig. Um im Alter nicht nur von der AHV zu leben, ist es sinnvoll, sich entweder einer Verbandspensionskasse anzuschliessen oder ein 3a-Konto zu eröffnen und regelmässig darauf einzuzahlen.
Die EO kompensiert den Erwerbsausfall von Personen, die Militärdienst, Zivildienst, Zivilschutz oder weitere Dienste im Interesse der Allgemeinheit leisten. Ausserdem entschädigt sie den Erwerbsausfall während des Mutterschafts-, Vaterschafts-, Adoptions- oder Betreuungsurlaubs.
Auch Selbstständigerwerbende haben Anrecht auf Familienzulagen. Die Familienzulagen basieren auf dem Grundsatz «Ein Kind, eine Zulage», d. h. jedes Kind hat Anspruch auf eine Zulage, unabhängig von der persönlichen oder beruflichen Situation der Eltern.
Als Selbstständigerwerbende müssen Sie sich selber gegen Unfallrisiken versichern. Den Erwerbsausfall bei Krankheit und Unfall können Sie mit dem Abschluss einer freiwilligen Taggeldversicherung absichern.
Mehr Infos zu den einzelnen Versicherungen finden Sie beim Bundesamt für Gesundheit BAG.
Die ALV erbringt Leistungen bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, wetterbedingten Arbeitsausfällen und bei der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers. Als Selbständigerwerbende sind Sie NICHT versichert.
Selbstständigerwerbende sind sozial weniger gut abgesichert als Angestellte. Die Online-Publikation «Soziale Sicherheit CHSS» widmet dem Thema eine Schwerpunktserie ...