BVG-Glossar

Glossar zur Altersvorsorge

Weitere Begriffe zum BVG

   
Aktuar Person, welche auf der Grundlage von Sterbe- und Invaliditätswahrscheinlichkeiten für Versicherer oder Vorsorgeeinrichtungen die Berechnungen für Leistungspläne und deren Finanzierung vornimmt.
Anlagestiftungen Stiftungen, welche Vermögen von Vorsorgeeinrichtungen verwalten. Im Gegensatz zu Anlagefonds stehen Anlagestiftungen ausschliesslich Vorsorgeeinrichtungen zur Verfügung.
Arbeitgeberbeitrags-reserven  Arbeitgeber können innerhalb ihrer Vorsorgeeinrichtung eine Beitragsreserve für kommende Jahre bilden. Einzahlungen als Arbeitgeber-Beitragsreserve werden vom Arbeitgeber als steuerbegünstigter Aufwand verbucht. Die Arbeitgeber-Beitragsreserven dürfen den drei- bis fünffachen Betrag des gemäss Reglement des Vorsorgewerkes geschuldeten jährlichen Arbeitgeberbeitrags nicht übersteigen.
Asset-Liability- Management Sicherstellung der Übereinstimmung der Anlagestrategie einer Vorsorgeeinrichtung mit ihrer Verpflichtungsstruktur.
Erweiterte Anlagemöglichkeiten Anlagen in Produkte, die im Katalog der zulässigen Anlagemöglichkeiten der BVV 2 nicht vorgesehen sind oder Anlagen, welche die gesetzlich vorgesehenen Begrenzungen überschreiten. Die Überschreitung ist zulässig, wenn der Experte für berufliche Vorsorge jährlich in einem schlüssigen Bericht bestätigt, dass die Sicherheit des Vorsorgezwecks gewährleistet ist.
Experte für berufliche Vorsorge Aktuar, welcher für Vorsorgeeinrichtungen die Übereinstimmung der Finanzierung mit deren Verpflichtungen überprüft und der Vorsorgeeinrichtungen u.a. Empfehlungen zur Festsetzung der technischen Parameter unterbreitet.
Gemeinschafts-einrichtung Eine Gemeinschaftseinrichtung ist eine Vorsorgeeinrichtung, der mehrere Arbeitgeber angeschlossen sind. Die verschiedenen Arbeitgeber bilden eine Solidargemeinschaft. Gemeinschaftseinrichtungen sind insbesondere im Gewerbe verbreitet.
Geringfügiger Lohn  Verdient eine Person bei einem Arbeitgeber weniger als 2300 Franken im Jahr, werden AHV-Beiträge nur abgerechnet, wenn die Person dies ausdrücklich verlangt. Bei Beschäftigten im Bereich Kunst und Kultur und in Privathaushalten müssen in jedem Fall Beiträge entrichtet werden (Ausnahme: Bei Beschäftigten in Privathaushalten, die unter 25 Jahre alt sind, liegt die Grenze bei 750 Franken).
Hedge Funds Fonds, welcher sich die Realisierung absoluter, d.h. marktunabhängiger Renditen (sowohl bei steigenden als auch bei fallenden Kursen) zum Ziel setzt. Die Rendite soll erreicht werden durch das Ausnutzen von Fehlbewertungen und Preisdifferenzen.
Mindestzinssatz Zinssatz, zu welchem die Vorsorgeeinrichtungen die Altersguthaben der obligatorischen Vorsorge (BVG-Guthaben) mindestens verzinsen müssen.
Oberer Grenzbetrag Dreifacher Jahresbetrag der maximalen Altersrente der AHV (bis 2022: Fr. 86'040 und ab 2023: 88'200). Der obere Grenzbetrag begrenzt das Obligatorium der beruflichen Vorsorge nach oben.
Oberstes Organ  Die Vorsorgeeinrichtungen sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen in der Ausgestaltung ihrer Leistungen und ihrer Finanzierung frei. Die Wahrnehmung dieser Aufgaben, die Festlegung der Strategie, die Vermögensanlage und die Überwachung der Geschäftsführung obliegen dem obersten Organ. Dem obersten Organ müssen mindestens gleich viele Vertreter der Arbeitnehmenden wie Vertreter der Arbeitgeber angehören.
Private Equity Aktien, welche nicht an einer Börse gehandelt werden.
Prudentielle Aufsicht Aufsicht, welche einen vorsichtigen Umgang mit Vorsorgegeldern sicher stellen soll (vorsichtige Systemparameter, Sicherheitsmargen bei den Anlagen, Qualitätssicherung von Personen, welche mit der Führung und Kontrolle von Vorsorgeeinrichtungen betraut sind).
Risikoarmes Anlageportefeuille Anlageportefeuille, welches das Schwergewicht auf festverzinsliche Werte von hoher Bonität legt (insbesondere Staatsanleihen). Ein risikoarmes Anlageportefeuille darf aber auch Sachwerte (insbesondere Aktien) enthalten, solange sicher gestellt ist, dass die angestrebte Rendite mit hoher Wahrscheinlichkeit erzielt werden kann.
Risikofähigkeit Möglichkeit, in ertragsreichere und damit auch risikoreichere Anlagen zu investieren. Die Risikofähigkeit liegt vor, wenn eine Vorsorgeeinrichtung über die reglementarisch vorgesehenen Wertschwankungsreserven verfügt.
Rückstellungen Vorsorgeeinrichtungen müssen für die versicherungstechnischen Risiken, die sie selber tragen, versicherungstechnische Rückstellungen bilden. Die wichtigsten Rückstellungen sind die Rückstellungen für die steigende Lebenserwartung, für die Pensionierungsverluste und für die Risiken Tod und Invalidität.
Sachwerte Anlagen in Beteiligungen oder Mitbesitz, wie z.B. Aktien, Immobilien, Commodities (Rohstoffe, Waren, Edelmetalle) bzw. entsprechende Fonds.
Sammeleinrichtung Eine Sammeleinrichtung ist eine Vorsorgeeinrichtung, der mehrere Arbeitgeber angeschlossen sind. Die verschiedenen Arbeitgeber bilden aber keine Solidargemeinschaft. Für jeden angeschlossene Arbeitgeber wird eine eigene Rechnung geführt, und für jeden angeschlossenen Arbeitgeber besteht ein eigener Leistungs- und Finanzierungsplan. Sammeleinrichtungen werden von Versicherungsgesellschaften, Banken oder anderen Anbietern geführt.
Sitzprinzip Anknüpfungspunkt für die Aufsichtszuständigkeit nach den Vorschlägen der Expertenkommission Strukturreform. Zuständig ist die Aufsichtsbehörde des Kantons, in dessen Gebiet eine Vorsorgeeinrichtung ihren Sitz hat.
Swiss GAAP FER 26 Rechnungslegungsstandard, der für die Buchführung der Vorsorgeeinrichtungen obligatorisch ist.
Systemparameter Parameter, welche die Leistungen und damit indirekt auch die Finanzierung von Vorsorgeeinrichtungen bestimmen. Die wichtigsten Systemparameter sind technischer Zinssatz, Umwandlungssatz und Mindestzinssatz.
Umlageergebnis Differenz zwischen den Einnahmen und den Ausgaben der Versicherung, ohne Kapitalertrag.
Versicherungstechnische Grundlagen Vorsorgeeinrichtungen berechnen die für ihre Leistungen notwendige Finanzierung nach Massgabe versicherungstechnischer Grundlagen. Diese Grundlagen weisen verschiedene Wahrscheinlichkeiten aus, die auf der Basis von Angaben grosser Pensionskassen berechnet werden, namentlich die Lebenserwartung, das Invaliditäts- und Todesfallrisiko oder die Wahrscheinlichkeit, dass sich eine verwitwete Person wieder verheiratet. Vorsorgeeinrichtungen arbeiten mit Grundlagen, die entweder auf den Daten grosser privatrechtlicher Vorsorgeeinrichtungen oder verschiedener öffentlich-rechtlicher Vorsorgeeinrichtungen basieren. Versicherungsgesellschaften haben eigene versicherungstechnische Grundlagen.
Vorsorgeausweis Der persönliche Ausweis dient der Information der Versicherten. Die Versicherten müssen von der Vorsorgeeinrichtung jährlich über ihre Leistungsansprüche, den koordinierten Lohn, den Beitragssatz und das Altersguthaben sowie über die Organisation und die Finanzierung informiert werden.
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