Am 22. September 2024 stimmt das Volk über die Reform der beruflichen Vorsorge (BVG-Reform) ab. Die Reform zielt darauf ab, die Finanzierung der 2. Säule zu stärken, das Leistungsniveau insgesamt zu erhalten und die Absicherung von Personen mit tiefen Einkommen sowie Teilzeitbeschäftigten zu verbessern.
Die Strukturreform vom 19. März 2010 sieht eine Verstärkung der Aufsicht, der Governance- und Transparenzbestimmungen bei der Verwaltung von Pensionskassen und enthält Massnahmen zur Erleichterung der Arbeitsmarktbeteiligung von älteren Arbeitnehmern vor.