Reform der beruflichen Vorsorge (BVG-Reform)

Das Parlament hat am 17. März 2023 die Reform der beruflichen Vorsorge (BVG-Reform) verabschiedet. Die Reform zielt darauf ab, die Finanzierung der 2. Säule zu stärken, das Leistungsniveau insgesamt zu erhalten und die Absicherung von Teilzeitbeschäftigten – und damit insbesondere von Frauen – zu verbessern. Gegen die Reform wurde mit Erfolg das Referendum ergriffen. 2024 kommt es nun zur Volksabstimmung.

Die Renten der beruflichen Vorsorge stehen seit Längerem unter Druck. Grund dafür sind die steigende Lebenserwartung der Bevölkerung sowie die Schwankungen auf den Kapitalmärkten. 

Konkret umfasst die BVG-Reform folgende Massnahmen:

Dokumentation

Medienmitteilungen

24.07.2023

Reform der beruflichen Vorsorge: BVG-Referendum zustande gekommen

Das Referendum gegen die Änderung des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) (Reform der beruflichen Vorsorge) ist zustande gekommen.

CHSS BVG-Reform

«Reform der beruflichen Vorsorge auf der Zielgeraden»

Die Reform der beruflichen Vorsorge (BVG-Reform) hat die parlamentarische Hürde genommen. Sie stärkt die Finanzierung der zweiten Säule und verbessert die Absicherung von Teilzeitbeschäftigten sowie Personen mit tiefen Einkommen («Soziale Sicherheit» CHSS, 30.5.2023)

Frühere Revisionen

Altersvorsorge 2020

In der Volksabstimmung vom 24. September 2017 wurden beiden Vorlagen der Reform Altersvorsorge 2020 abgelehnt.

Strukturreform und Massnahmen für ältere Arbeitnehmende

Die Strukturreform vom 19. März 2010 sieht eine Verstärkung der Aufsicht, der Governance- und Transparenzbestimmungen bei der Verwaltung von Pensionskassen und enthält Massnahmen zur Erleichterung der Arbeitsmarktbeteiligung von älteren Arbeitnehmern vor.

1. BVG-Revision

Die 1. BVG-Revision ist ab 1.1.2004 in 3 Etappen in Kraft gesetzt worden.

Letzte Änderung 13.03.2024

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