Am 22. September 2024 hat die Schweizer Bevölkerung die Reform der beruflichen Vorsorge (BVG-Reform) abgelehnt. Die Reform zielte darauf ab, die Finanzierung der 2. Säule zu stärken, das Leistungsniveau insgesamt zu erhalten und die Absicherung von Teilzeitbeschäftigten zu verbessern.
Die Strukturreform vom 19. März 2010 sieht eine Verstärkung der Aufsicht, der Governance- und Transparenzbestimmungen bei der Verwaltung von Pensionskassen und enthält Massnahmen zur Erleichterung der Arbeitsmarktbeteiligung von älteren Arbeitnehmern vor.