Gerichtsentscheide Familienzulagen

Gerichtsentscheide Familienzulagen

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1. Entscheid des Kantons Tessin vom 17.08.2012

X._______ gegen Cassa cantonale per gli assegni familiari

Wer während mehrerer Monate nicht arbeitet, gilt hinsichtlich der Familienzulagen für diese Zeit als nichterwerbstätig. Dabei spielt es keine Rolle, dass die Person in der AHV von der Beitragspflicht als Nichterwerbstätige befreit wurde, weil sie als Erwerbstätige genügend Beiträge bezahlt hat. Die Tatsache, dass Art. 39 L-TI die Finanzierung der Familienzulagen für Nichterwerbstätige durch Beiträge von ebensolchen Versicherten vorsieht, erlaubt es nicht, von der Beitragspflicht befreite Nichterwerbstätige vom Leistungsanspruch auszuschliessen.
Die Kasse hat demnach zu prüfen, ob die weiteren Voraussetzungen für die Gewährung von Familienzulagen an Nichterwerbstätige erfüllt sind. =>vgl. hierzu Urteil ZG 20120126, SH 20121109