Familienzulagenregister

Das Familienzulagenregister (FamZReg) soll verhindern, dass für das gleiche Kind Familienzulagen mehrfach bezogen werden. Ausserdem vermindert es den administrativen Aufwand für die Abklärung, ob für ein Kind bereits eine Familienzulage ausgerichtet wird.

Vollen Zugang zum Register haben ausschliesslich die Durchführungsstellen. Die Öffentlichkeit hat über Internet einen beschränkten Zugang. Für die Abfrage, ob und von welcher Stelle für ein Kind eine Familienzulage ausgerichtet wird, müssen die Versichertennummer der AHV und das Geburtsdatum des Kindes angegeben werden.

Gesetzliche Grundlagen des Familienzulagenregisters

Die gesetzlichen Grundlagen des Familienzulagenregisters finden sich in den Artikeln 21a bis 21e FamZG, in den Artikeln 18a bis 18i FamZV sowie in der Wegleitung zum Familienzulagenregister (WL-FamZReg).

Das Organisationshandbuch FamZReg und verschiedene Infoblätter enthalten weitere Präzisierungen. Einzelne Punkte in den Infoblättern sind veraltet. Der aktuelle Stand des Registers ist in den obengenannten Grundlagen ersichtlich.

Die ersten Schritte zur Schaffung des Familienzulagenregisters wurden im Frühling 2007 eingeleitet. Seit dem 1. Januar 2011 ist es in Betrieb.

Als das Familienzulagenregister 2013 zwei Jahre in Betrieb war, wurde eine Bilanz gezogen.

Letzte Änderung 21.07.2020

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