Gesetze & Verordnungen

Auf Bundesebene existieren zwei Familienzulagengesetze. Einerseits das Bundesgesetz über Familienzulagen (Familienzulagengesetz, FamZG), andererseits das Bundesgesetz über die Familienzulagen in der Landwirtschaft (FLG) als Spezialgesetz. Das Familienzulagengesetz verweist für die Definition der Ausbildung im Zusammenhang mit den Ausbildungszulagen auf die Bestimmungen betreffend Kinder- und Waisenrente im Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG).

Zudem enthalten das Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (AVIG), das Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG), das Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) und das Bundesgesetz über die Invalidenversicherung (IVG) Regelungen betreffend Familienleistungen.

Das Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) legt ein einheitliches Verfahren fest. Dieses gilt auch für die Familienzulagen.

Schliesslich gibt es kantonale Regelungen. Diese regeln insbesondere die Höhe und die Finanzierung der Familienzulagen sowie die Organisation des Familienzulagensystems.

Rechtstexte

Rechtliche Grundlagen (Archiv)

Weitere Informationen

Letzte Änderung 07.01.2019

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