Gerichtsentscheide Familienzulagen

Gerichtsentscheide Familienzulagen

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1. Entscheid des Kantons Tessin vom 25.11.2011

X._______ gegen Cassa cantonale per gli assegni familiari

Eine nichterwerbstätige Person kann in der Schweiz keinen Anspruch auf Familienzulagen begründen, wenn deren Ehegatte im Ausland einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit nachgeht und das Einkommen aus dieser Tätigkeit weit über der in Art. 19 Abs. 2 FamZG festgelegten Einkommensgrenze liegt.
Obwohl sich Art. 19 Abs. 2 FamZG und Art. 17 FamZV auf das steuerbare Einkommen beziehen, müssen im vorliegenden Fall alle verfügbaren Einkommen berücksichtigt werden, auch das Einkommen des Ehegatten, das aus Steuergründen nicht darin enthalten ist. Dies entspricht der vom Gesetzgeber verfolgten Zielsetzung, wonach Familienzulagen nur an Nichterwerbstätige ausgerichtet werden, die über ein bescheidenes Einkommen verfügen.