Gerichtsentscheide Familienzulagen

Gerichtsentscheide Familienzulagen

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1. Entscheid des Kantons Zug vom 04.07.2013

X._______ gegen Spida Familienausgleichskasse

Im Bereich der Familienzulagen ist grundsätzlich der Arbeitnehmer rückerstattungspflichtig für unrechtmässig bezogene Familienzulagen, da der Arbeitgeber lediglich als Zahlstelle auftritt (Art. 25 Abs. 1 ATSG). Ist eine Rückerstattungsforderung gegenüber dem Arbeitnehmer allerdings nicht durchsetzbar, bietet Art. 25 lit. c FamZG i.V.m. Art. 52 AHVG eine gesetzliche Grundlage für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen der FAK gegenüber dem Arbeitgeber.
Art. 52 Abs. 1 AHVG sieht eine Schadenersatzpflicht des Arbeitgebers gegenüber der Versicherung bei Zufügen eines Schadens durch absichtliche oder grobfahrlässige Missachtung von Vorschriften vor.
Im Bereich der Familienzulagen trifft den Arbeitgeber als eine an der „Durchführung der Sozialversicherung beteiligte Person“ im Sinne von Art. 31 Abs. 2 ATSG eine generelle Meldepflicht, welche von der Haftungsnorm nach Art. 25 lit. c FamZG i.V. m. Art. 52 AHVG erfasst wird.
Verstösst der Arbeitgeber gegen seine...