Gerichtsentscheide Familienzulagen

Gerichtsentscheide Familienzulagen

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1. Entscheid des Kantons Zug vom 26.01.2012

X._______ gegen Familienausgleichskasse des Kantons Zug

Wer seine Erwerbstätigkeit im Lauf eines Jahres aufgibt, ist für den Rest des Jahres als nichterwerbstätig zu betrachten, unbesehen vom Status in der AHV.
Die Statusbestimmung im AHV-Recht ist nicht leistungs-, sondern nur beitragsrelevant. Dabei geht es allein um die Frage, ob die Beiträge auf Grund des Einkommens oder des Vermögens zu erheben sind. Die jährige Betrachtungsweise in der AHV ist für die Familienzulagen, die monatliche Leistungen vorsehen, nicht angemessen. Die FamZWL (Rz. 602 in der Fassung von 2011) sieht für Personen, die ihre Erwerbstätigkeit im Laufe eines Jahres aufnehmen, einen Anspruch als Nichterwerbstätige für den ersten Teil des Jahres vor, verneint ihn aber für Personen, die ihre Erwerbstätigkeit im Laufe eines Jahres aufgeben. Das führt für den Anspruch auf Familienzulagen zu einer willkürlichen, einzig durch zeitliche Faktoren bestimmten Ungleichbehandlung. Dieses Ergebnis, wonach eine Person, die ihre Erwerbstätigkeit aufgibt, auch keinen Anspr...