Gerichtsentscheide Familienzulagen

Gerichtsentscheide Familienzulagen

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1. Entscheid des Kantons Zürich vom 11.12.2013

X._______ gegen Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich, Familienausgleichskasse

Wer seine Erwerbstätigkeit im Laufe eines Jahres aufgibt, ist bezogen auf die Familienzulagen für den Rest des Jahres als nichterwerbstätig zu betrachten. Es besteht dementsprechend Anspruch auf Familienzulagen als Nichterwerbstätiger, sofern die Anspruchsvoraussetzungen nach FamZG erfüllt sind. Die jahresweise Betrachtung für die Statusbestimmung in der AHV ist in erster Linie beitrags- und nicht leistungsrelevant. Der Auffassung der Beschwerdegegnerin, ein Anspruch auf Familienzulagen als nichterwerbstätige Person falle erst mit der entsprechenden Erfassung in der AHV in Betracht, kann deshalb nicht gefolgt werden. Diese Betrachtungsweise ist für die Familienzulagen, welche monatliche Leistungen für den laufenden Unterhalt des Kindes vorsehen, nicht angemessen. => vgl. hierzu Urteil ZG 20120126, TI 20121217, SH 20121109