Gerichtsentscheide Familienzulagen

Gerichtsentscheide Familienzulagen

Ergebnisse für die von Ihnen gewählte Kombination:

1. Entscheid des Kantons Zürich vom 14.06.2011

X._______ gegen Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich, Familienausgleichskasse

Anspruch auf Familienzulagen haben gemäss FamZG die als Arbeitnehmende in der AHV obligatorisch versicherten Personen, die von einem Arbeitgeber beschäftigt werden und demnach einen Lohnanspruch haben (E. 3).
Vorliegend wurde das Arbeitsverhältnis des Beschwerdeführers im gegenseitigen Einvernehmen aufgelöst und eine zweijährige Lohnfortzahlungspflicht vereinbart. Zwar steht die Lohnfortzahlungspflicht fraglos im wirtschaftlichen Zusammenhang mit der ausgeübten Tätigkeit, daraus kann aber nicht ohne weiteres abgeleitet werden, dass sie auch als anspruchsbegründende Lohnzahlung im Sinne des FamZG zu gelten hat (E. 5.3).
Die Frage der Anspruchsbegründenden Lohnzahlungspflicht kann aber offen bleiben, da es bezüglich des strittigen Zeitraums jedenfalls an der kumulativ vorausgesetzten Arbeitnehmereigenschaft fehlt (E. 5.4).