Gerichtsentscheide Familienzulagen

Gerichtsentscheide Familienzulagen

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1. Entscheid des Bundesgerichts vom 05.07.2013

Eidgenössische Ausgleichskasse (EAK) gegen R._______, Familienausgleichskasse des Kantons Bern und BSV gegen EAK, R._______, Familienausgleichskasse des Kantons Bern

Die Kaskadenregelung in Artikel 7 Absatz 1 FamZG kommt zur Anwendung, sobald mehr als eine Person Anspruch auf Familienzulagen für dasselbe Kind hat und nicht erst dann, wenn zwei Personen einen Antrag auf Ausrichtung von Familienzulagen stellen. Das FamZG gewährt mehreren anspruchsberechtigten Personen kein Wahlrecht, wer von ihnen die Familienzulagen beziehen soll (E. 4.2).
Die FAK kann sich bei der Antragsstellung eines geschiedenen, nicht obhutsberechtigten Vaters nicht nur auf seine, nicht belegte, Angabe verlassen, die obhutsberechtigte Mutter verdiene weniger als das Mindesterwerbseinkommen zum Bezug von Familienzulagen. Gerade bei geschiedenen Eheleuten ist stets damit zu rechnen, dass der eine Teil nicht über die aktuellen finanziellen Verhältnisse seines ehemaligen Ehepartners Bescheid weiss (E. 5.2).
Der Rückforderungsanspruch der FAK auf die zu Unrecht ausbezahlten Zulagen ist aufgrund der einjährigen Verwirkungsfrist gemäss Artikel 25 Absatz 2 ATSG im vor...