Gerichtsentscheide Familienzulagen

Gerichtsentscheide Familienzulagen

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1. Entscheid des Bundesgerichts vom 02.12.2014

Office fédéral des assurances sociales gegen X._______

Das FamZG untersagt den Doppelbezug von Familienzulagen für ein und dasselbe Kind. Haben mehrere Personen für das gleiche Kind Anspruch auf Familienzulagen, so sieht das FamZG Prioritätsregeln zur Bestimmung der erstanspruchsberechtigen Person vor. Wenn zwei für das gleiche Kind zulagenberechtigte Personen je in verschiedenen Kantonen arbeiten und die Leistungen des Bezugskantons tiefer liegen als diejenigen im anderen Kanton, wird der zweitanspruchsberechtigen Person die Differenz gestützt auf Art. 7 Abs. 2 FamZG ausgerichtet.
Das Bundesgericht kam zum Schluss, dass eine Person, die bei Arbeitgebern in verschiedenen Kantonen arbeitet, keine Differenzzahlungen geltend machen kann. Da das Gesetz eindeutig ist und die Vorarbeiten keine andere Auslegung von Art. 7 Abs. 2 FamZG zulassen, ist die Anwendung dieses Artikels bei einer Konkurrenz zwischen Ansprüchen in derselben Person nicht angezeigt.
Art. 7 Abs. 2 FamZG enthält keine Ungleichbehandlung. Der Grundsatz der Gle...