Gerichtsentscheide Familienzulagen

Gerichtsentscheide Familienzulagen

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1. Entscheid des Bundesgerichts vom 26.02.2013

X._______ gegen Familienausgleichskasse Arbeitgeber Basel

Die schweizerische Gesetzgebung sieht vor, dass ein Stiefelternteil Anspruch auf Familienzulagen für die Kinder der Partnerin bzw. des Partners hat, wenn das Stiefkind überwiegend im Haushalt des Stiefelternteils lebt oder bis zu seiner Mündigkeit gelebt hat (Art. 4 Abs. 1 FamZV). Diese Voraussetzung braucht indes nicht erfüllt zu sein, wenn das Abkommen über den freien Personenverkehr zur Anwendung gelangt. Denn gemäss Art. 1 Bst. f Punkt i der Verordnung Nr. 1408/71, die bis 31. März 2012 galt, reicht es aus, wenn der Unterhalt der Kinder überwiegend vom Stiefelternteil bestritten wird. Es muss demnach dargelegt werden, dass dieser für deren Unterhalt in überwiegendem Mass aufkommt.
=> siehe dazu Urteil VS 20120706 und VS 20131021