1. Entscheid des Bundesgerichts vom 29.02.2016
Caisse d'allocations familiales des administrations et institutions cantonales vs. X._______
Das Bundesgericht hat erwogen, dass die Berechnungsweise in Rz. 512 FamZWL bundesrechtskonform ist. Demnach sind bei Stellenwechseln im Laufe des Monats die Zulagen anteilsmässig so auszurichten, wie wenn der betroffene Monat in jedem Fall 30 Tage hätte (E. 4.2.2, 5.2).