Gerichtsentscheide Familienzulagen

Gerichtsentscheide Familienzulagen

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1. Entscheid des Bundesgerichts vom 26.03.2018

X._______ gegen Familienausgleichskasse des Kantons St. Gallen

Bei verheirateten, nichterwerbstätigen Personen ist für die Abklärung des Anspruchs auf Familienzulagen hinsichtlich der in Artikel 19 Absatz 2 FamZG statuierten Einkommensgrenze auf das ganze steuerbare Einkommen des Ehepaares abzustellen.
Die familienzulagengesetzliche Regelung knüpft an das steuerbare Einkommen nach dem Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) an. Nach diesem werden Ehegatten, die in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe leben, gemeinsam besteuert (Art. 9 DBG). Mithin besteht nur ein steuerbares Einkommen. Dieses ist im Rahmen von Artikel 19 Absatz 2 FamZG als Ganzes der antragsstellenden, nichterwerbstätigen Person zuzurechnen. Weil dadurch die subjektive Leistungsfähigkeit der steuerbaren Personen berücksichtigt wird, ist diese Regelung aus Sicht des Bundesgerichts grundsätzlich sachgerecht (E. 3.2.2). Eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung zwischen verheirateten und nicht verheirateten Paaren liege nicht vor (E. 3.2.3.1). Die vom kanto...