Gerichtsentscheide Familienzulagen

Gerichtsentscheide Familienzulagen

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1. Entscheid des Bundesgerichts vom 20.08.2018

X._______ gegen Y._______ und Familienausgleichskasse Arbeitgeber Basel

Im vorliegenden Fall wohnt der Vater in Frankreich und arbeitet im Kanton Zug. Die Mutter wohnt und arbeitet im Kanton Basel-Stadt. Die Eltern haben eine paritätische alternierende Obhutsregelung (50:50) vereinbart.
Der Wortlaut von Art. 7 Abs. 1 lit. d FamZG ist auf ein Konkurrenzverhältnis innerhalb der Schweiz zugeschnitten. Der Bestimmung kann aber nicht die Bedeutung beigemessen werden, dass ein ausländischer Wohnsitz des Kindes bei einem internationalen Bezug „ausser Betracht“ fallen würde. Denn für Personen mit Kindern in einem EU-Staat besteht grundsätzlich derselbe Anspruch auf Familienzulagen, wie wenn die Kinder ihren Wohnsitz in der Schweiz hätten (vgl. Art. 67 VO EG Nr. 883/2004). Der Wohnort eines Kindes im Ausland kann nicht verneint werden, allein weil er als Wohnsitzkanton i.S.v. Art. 7 Abs. 1 lit. d FamZG nicht in Frage kommt. Vielmehr ist bei einer paritätischen alternierenden Obhutsregelung auf den Lebensmittelpunkt des Kindes abzustellen (Sc...