Sicherung der Qualität von Gutachten

Gutachten sind ein wichtiger Bestandteil des Verfahrens der IV, mit welchem die Versicherung abklärt, ob eine versicherte Person Anspruch auf eine bestimmte Leistung hat. Wenn die IV ein externes Gutachten in Auftrag gibt, so hat dieses häufig einen starken Einfluss auf das Ergebnis eines Entscheids. Die Anforderungen nicht nur an die Gutachter/innen (auch Sachverständige genannt), sondern auch an ein Gutachten an sich sind entsprechend hoch. Mehrere Massnahmen tragen zu einer hohen Qualität der Gutachten bei. Die IV ist auf fachlich wie auch formal einwandfreie Gutachten angewiesen, nicht nur um einen korrekten Leistungsentscheid fällen zu können, sondern auch damit ihre Entscheide in Beschwerdefällen vor den Gerichten Bestand haben.

Verteilung von Gutachten nach Zufallsprinzip

Aufträge für bidisziplinäre medizinische Gutachten werden nach dem Zufallsprinzip an eine Gutachterstelle oder ein Sachverständigen-Zweierteam vergeben, die eine Vereinbarung mit dem BSV abgeschlossen haben. Polydisziplinäre medizinische Gutachten werden ebenfalls nach dem Zufallsprinzip an eine Gutachterstelle vergeben, die eine solche Vereinbarung mit dem BSV abgeschlossen hat. Dadurch ist sichergestellt, dass die IV-Stellen keinen Einfluss auf die Auswahl der Sachverständigen haben. Ausserdem kann so verhindert werden, dass Gutachter/innen wegen allfälliger wirtschaftlicher Abhängigkeit von IV-Aufträgen befangen wären.

Verteilplattform SuisseMED@P

Möchte die IV-Stelle einen Auftrag für ein bidisziplinäres oder polydisziplinäres Gutachten in Auftrag geben, so platziert sie diesen auf der digitalen Verteilplattform SuisseMED@P. Die Gutachterstellen oder die Sachverständigen-Zweierteams ihrerseits geben die Kapazitäten ein, die sie für Gutachten zur Verfügung stellen. Die Plattform teilt den Auftrag nach Zufallsprinzip einer durch das BSV zugelassenen Gutachterstelle bzw. einem zugelassenen Sachverständigen-Zweierteam zu.

Öffentliche Liste über beauftragte Sachverständige

Jede IV-Stelle muss jährlich eine Liste mit Angaben zu den beauftragten einzelnen Sachverständigen oder Gutachterstellen veröffentlichen. Die Liste führt die medizinischen Fachbereiche auf, die Anzahl jährlich zugeteilter Gutachtensaufträge, die attestierten Arbeitsunfähigkeiten, die Beweiskraft von Gutachten vor Gericht sowie die jährlichen Vergütungen für die Gutachtertätigkeit. Diese Listen haben die IV-Stellen erstmals per 1. März 2023 veröffentlicht. Das BSV publiziert gestützt auf die Angaben der IV-Stellen jährlich eine gesamtschweizerische Übersicht, erstmals am 1. Juli 2023.

Einvernehmliche Bestimmung der Sachverständigen

Die IV-Stellen können einen Gutachtensauftrag an eine/n einzelne/n Gutachter/in selber erteilen. Falls die versicherte Person mit dem/der von der IV vorgesehene/n Gutachter/in nicht einverstanden ist, so muss die IV-Stelle sich darum bemühen, wenn immer möglich eine einvernehmliche Einigung zu erzielen. Da die bi- und polydisziplinären Gutachten nach Zufallsprinzip vergeben werden, ist eine unabhängige Auftragsvergabe bei diesen Gutachten generell gewährleistet und eine Einflussnahme durch die IV-Stelle ausgeschlossen. Daher gilt das Prinzip der einvernehmlichen Einigung nur für die monodisziplinären Gutachten. 

Tonaufnahmen

Das Gespräch zwischen der versicherten Person und der/dem Sachverständigen (Erhebung der Anamnese und Schilderung der Beschwerden durch die versicherte Person) muss aufgenommen werden, ausser wenn die versicherte Person es explizit anders bestimmt. Sie kann eine gemachte Aufnahme auch löschen lassen.

Diese Tonaufnahmen stellen ein korrektes Verfahren sicher, tragen zur Sicherung der Qualität der Gutachten bei, schaffen Transparenz und verhindern Rechtsstreitigkeiten. Sie können zur Klärung des Sachverhaltes herangezogen werden. Zugriff auf eine Tonaufnahme haben nur die versicherte Person, die IV-Stelle und die Gerichte im Beschwerdefall. 

Eidgenössische Kommission für Qualitätssicherung in der medizinischen Begutachtung (EKQMB)

Auf den 1. Januar 2022 wurde die EKQMB eingerichtet. Sie ist eine unabhängige Kommission, in der die verschiedenen interessierten Kreise vertreten sind, und sie verfügt über eine Fachstelle zur Führung ihrer Aufgaben. Sie fördert die Transparenz und die Qualität der medizinischen Begutachtungen, indem sie Empfehlungen ausarbeitet. Diese umfassen insbesondere 

  • Anforderungs- und Qualitätskriterien für das Verfahren zur Erarbeitung von Gutachten
  • Kriterien für die Tätigkeit von Gutachterinnen und Gutachtern sowie deren Aus-, Weiter- und Fortbildung
  • Kriterien für die Zulassung von Gutachterstellen und deren Tätigkeit
  • Kriterien und Instrumente für die Beurteilung der Qualität von Gutachten.

Die Kommission überwacht, ob diese Kriterien durch die Sachverständigen und die Gutachterstellen eingehalten werden. 

Letzte Änderung 24.07.2023

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