Familienergänzende Kinderbetreuung

Auf Grundlage des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung, wird die Vereinbarkeit mit einem befristeten Impulsprogramm vom Bund gefördert. Das Programm umfasst Finanzhilfen für die Schaffung von Betreuungsplätzen, Finanzhilfen für Subventionserhöhungen von Kantonen und Gemeinden sowie Finanzhilfen für Projekte zur besseren Abstimmung des familienergänzenden Betreuungsangebots auf die Bedürfnisse der Eltern. 

Vollkosten und Finanzierung von Krippenplätzen im Ländervergleich

Die kaufkraftbereinigten Vollkosten eines Krippenplatzes in der Schweiz sind ähnlich hoch wie in anderen europäischen Ländern. In den Nachbarländern beteiligt sich die öffentliche Hand allerdings deutlich stärker an den Krippenkosten. Entsprechend fällt der Anteil der Kosten, den die Eltern selbst tragen müssen, in der Schweiz viel höher aus. Ausserdem gibt es in der Schweiz erheblich weniger subventionierte Krippenplätze. Dies geht aus einem Forschungsbericht hervor, auf den sich der Bundesrat in seinem Bericht "Vollkosten und Finanzierung von Krippenplätzen im Ländervergleich" vom 1. Juli 2015 stützt.

Vorschriften für die Eröffnung einer familienergänzenden Betreuungseinrichtung

Bei der Eröffnung einer Einrichtung für die familienergänzende Kinderbetreuung sind verschiedene Vorschriften einzuhalten, insbesondere in Bezug auf baupolizeiliche Anforderungen, Brandschutz, Unfallverhütung, Hygiene und Lebensmittelsicherheit. In seinem Bericht "Vorschriften für die Eröffnung von Einrichtungen der familienergänzenden Kinderbetreuung" in Erfüllung des Postulats Quadranti (13.3980) "Abbau von bürokratischen Hürden und Vorschriften bei der Kinderbetreuung im ausserfamiliären Bereich" kommt der Bundesrat zum Schluss, dass diese Vorschriften angemessen sind und keine unnötigen Hürden darstellen. Er hält eine Anpassung des geltenden Rechts auf Bundesebene nicht für angezeigt, empfiehlt den Kantonen und Gemeinden jedoch, ihren Ermessensspielraum auszuschöpfen.

Letzte Änderung 14.02.2023

Zum Seitenanfang