Coronavirus: Ausfallentschädigungen für die familienergänzende Kinderbetreuung

Von der öffentlichen Hand geführte Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung

Die Kantone können den Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung, die von der öffentlichen Hand geführt werden, rückwirkend Ausfallentschädigungen für die entstandenen finanziellen Verluste in der Zeit vom 17. März 2020 bis 17. Juni 2020 gewähren, gleich wie den privaten Institutionen. Die Kantone, die ein Entschädigungssystem eingerichtet haben, erhalten vom Bund Finanzhilfen.

Der Bundesrat hat am 18. Juni 2021 die Verordnung verabschiedet, die per 1. Juli 2021 in Kraft tritt. Die Verordnung enthält die gleichen Rahmenbedingungen wie für privaten Institutionen, lässt den Kantonen aber mehr Spielraum. Der Bund übernimmt 33 Prozent der von den Kantonen ausgezahlten Ausfallentschädigungen. Das Parlament hat dazu einen Kredit von 20 Millionen Franken bewilligt.

Private Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung

Am 20. Mai 2020 hat der Bundesrat die Covid-19-Verordnung familienergänzende Kinderbetreuung verabschiedet. Demnach sind die Kantone verpflichtet, den privaten Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung Finanzhilfen für Betreuungsbeiträge der Eltern zu gewähren, die ihnen in der Zeit vom 17. März 2020 bis 17. Juni 2020 entgangen sind. Der Bund übernimmt ein Drittel der Kosten der Kantone. Dafür hat das Parlament einen Kredit von 65 Millionen Franken bewilligt.

Damit sollen Schliessungen und Konkurse der Institutionen möglichst verhindert werden, so dass das Betreuungsangebot den Eltern und der Wirtschaft nach der Coronakrise im bisherigen Umfang zur Verfügung stehen wird.

 

Die Covid-19-Verordnung familienergänzende Kinderbetreuung hat am 17. September 2020 das Ende ihrer Geltungsdauer erreicht. Private Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung haben ihre Gesuche bei den Kantonen eingereicht und die Kantone haben gestützt auf die Verordnung über die Gesuche entschieden. 

Letzte Änderung 17.01.2023

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