Die Kita-Initiative fordert, dass jedes Kind ab dem Alter von drei Monaten bis Ende der Grundschule einen Anspruch auf eine institutionelle familienergänzende Kinderbetreuung hat, sofern die Eltern dieses Angebot in Anspruch nehmen wollen.
Eidgenössische Volksinitiative «Für eine gute und bezahlbare familienergänzende Kinderbetreuung für alle (Kita-Initiative)»
Die Initiative will diesen Grundsatz in der Verfassung verankern und so die institutionelle familienergänzende Kinderbetreuung stärken. Die Initiative sieht ausserdem vor, die Kosten für die Eltern auf maximal zehn Prozent ihres Einkommens zu begrenzen. Der Bund müsste gemäss Initiative zwei Drittel der Betreuungskosten übernehmen. Er könnte zudem Grundsätze zur Qualität der familienergänzenden Kinderbetreuung festlegen. Die Kantone blieben jedoch weiter für das Angebot zuständig und müssten die restliche Finanzierung regeln.
Die Initiative ist am 21. Juli 2023 zustande gekommen.
Bundesrat lehnt die Kita-Initiative ab
Der Bundesrat spricht sich gegen die Volksinitiative aus. Er hat an seiner Sitzung vom 14. Juni 2024 die entsprechende Botschaft ans Parlament verabschiedet. Eine Annahme der Initiative stände im Widerspruch zur geltenden Aufgabenteilung zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden und hätte für den Bund Mehrkosten in Milliardenhöhe zur Folge. Der Bundesrat ist der Meinung, dass diese Ausgaben angesichts der drohenden Milliardendefizite nicht tragbar sind. Er teilt die Auffassung, dass die familienergänzende Kinderbetreuung weiterhin gefördert werden müsse und dass die öffentliche Hand die Eltern finanziell stärker entlasten soll. Im Rahmen der Debatte über die parlamentarische Initiative «Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung» hat er darauf verwiesen, dass eine Entlastung der Eltern jedoch nicht zu Lasten des Bundes gehen dürfe.
Letzte Änderung 02.07.2024