Nach der Geburt oder Adoption eines Kindes kann erwerbstätigen Eltern ein Mutterschafts-, Adoptions-, Vaterschafts- oder Elternurlaub gewährt werden. Der Mutterschaftsurlaub und der Vaterschaftsurlaub sind im Bundesrecht geregelt. Gestützt auf einen Gesamtarbeitsvertrag oder eine arbeitsrechtliche Bestimmung auf Betriebsebene können die Mutter oder der Vater respektive die Eltern ein Anrecht auf weitere Urlaube haben.
Mutterschaftsurlaub
Erwerbstätige Mütter haben Anspruch auf einen mindestens 14-wöchigen Mutterschaftsurlaub. Während des Mutterschaftsurlaubs erhalten sie eine Mutterschaftsentschädigung, die über die Erwerbsersatzordnung finanziert wird. Das Arbeitsgesetz sieht nach
der Niederkunft einen 16-wöchigen Schutz bei Mutterschaft vor.
Mütter, deren Kinder direkt nach der Geburt mehr als drei Wochen im Spital verbleiben müssen, sollen künftig länger Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung haben.
Urlaub des anderen Elternteils
In der Volksabstimmung vom 27. September 2020 wurde die Vorlage für einen bezahlten Vaterschaftsurlaub angenommen. Damit können Väter bzw. das andere Elternteil innerhalb von sechs Monaten ab Geburt eines Kindes zwei Wochen bezahlten Urlaub beziehen. Finanziert wird der Urlaub wie die Mutterschaftsentschädigung über die Erwerbsersatzordnung (EO). Die Vorlage ist am 1. Januar 2021 in Kraft getreten.
Adoptionsurlaub
Am 1. Januar 2023 ist der zweiwöchige über die EO entschädigte Adoptionsurlaub in Kraft getreten. Anspruch auf die Adoptionsentschädigung haben Erwerbstätige, die ein Kind von unter vier Jahren zur Adoption aufnehmen.
Elternurlaub
In der Schweiz besteht kein im Bundesrecht geregelter Anspruch auf einen Elternurlaub. Einzelne Branchen oder Unternehmen gewähren einen Elternurlaub. Die Dauer und Entschädigung dieser Urlaube variieren.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. Februar 2025 einen Postulatsbericht zu Kosten und Nutzen von Elternzeitmodellen verabschiedet. Der Bundesrat stützt sich dabei auf einen Forschungsbericht in Form einer Literaturanalyse. Diese zeigt auf, welche Vor- und Nachteile verschiedene Elternzeitmodelle für die Schweiz bringen könnten. Der Bericht dient als Grundlage für die Diskussion über die Ausgestaltung einer allfälligen Elternzeit in der Schweiz.
Bericht über den Vaterschafts- und Elternurlaub
Im Bericht "Vaterschaftsurlaub und Elternurlaub. Auslegeordnung und Präsentation unterschiedlicher Modelle" hat der Bundesrat unterschiedliche Modelle eines bundesrechtlich geregelten Vaterschafts- respektive Elternurlaubs präsentiert.
Letzte Änderung 10.03.2025