Urlaube für Mütter und Väter

Nach der Geburt oder Adoption eines Kindes kann erwerbstätigen Eltern ein Mutterschafts-, Adoptions-, Vaterschafts- oder Elternurlaub gewährt werden. Der Mutterschaftsurlaub und der Vaterschaftsurlaub sind im Bundesrecht geregelt. Gestützt auf einen Gesamtarbeitsvertrag oder eine arbeitsrechtliche Bestimmung auf Betriebsebene können die Mutter oder der Vater respektive die Eltern ein Anrecht auf weitere Urlaube haben.

Mutterschaftsurlaub

Erwerbstätige Mütter haben Anspruch auf einen mindestens 14-wöchigen Mutterschaftsurlaub. Während des Mutterschaftsurlaubs erhalten sie eine Mutterschaftsentschädigung, die über die Erwerbsersatzordnung finanziert wird. Das Arbeitsgesetz sieht nach
der Niederkunft einen 16-wöchigen Schutz bei Mutterschaft vor.

Mütter, deren Kinder direkt nach der Geburt mehr als drei Wochen im Spital verbleiben müssen, sollen künftig länger Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung haben.

Vaterschaftsurlaub

In der Volksabstimmung vom 27. September 2020 wurde die Vorlage für einen bezahlten Vaterschaftsurlaub angenommen. Damit können Väter innerhalb von sechs Monaten ab Geburt eines Kindes zwei Wochen bezahlten Urlaub beziehen. Finanziert wird der Urlaub wie die Mutterschaftsentschädigung über die Erwerbsersatzordnung (EO). Die Vorlage ist am 1. Januar 2021 in Kraft getreten.

 

Adoptionsurlaub

Am 1. Januar 2023 ist der zweiwöchige über die EO entschädigte Adoptionsurlaub in Kraft getreten. Anspruch auf die Adoptionsentschädigung haben Erwerbstätige, die ein Kind von unter vier Jahren zur Adoption aufnehmen.

Elternurlaub

In der Schweiz besteht kein im Bundesrecht geregelter Anspruch auf einen Elternurlaub. Einzelne Branchen oder Unternehmen gewähren einen Elternurlaub. Die Dauer und Entschädigung dieser Urlaube variieren.

Bericht über den Vaterschafts- und Elternurlaub

Im Bericht "Vaterschaftsurlaub und Elternurlaub. Auslegeordnung und Präsentation unterschiedlicher Modelle" hat der Bundesrat unterschiedliche Modelle eines bundesrechtlich geregelten Vaterschafts- respektive Elternurlaubs präsentiert.

Letzte Änderung 29.09.2023

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