Kinderrechte

Das UNO-Übereinkommen über die Rechte des Kindes hebt die Verantwortung der Staaten für den Schutz und das Wohl Minderjähriger (bis 18 Jahre) hervor. In dieser Konvention werden die Menschenrechte für den Lebensbereich des Kindes zusammengefasst. Das Übereinkommen schützt und anerkennt Kinder als eigenständige Personen mit eigenen Zielen und eigenem Willen und fordert, dass das Wohl des Kindes bei allen Entscheidungen, die es betreffen, vorrangig berücksichtigt wird. Damit wird das Kind auch als Rechtspersönlichkeit anerkannt.

Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes wurde von der Generalversammlung der Vereinten Nationen (UNO) am 20.11.1989 einstimmig verabschiedet. Es ist bislang die erfolgreichste Konvention der UNO, denn ihr sind - ausser den USA - alle Staaten beigetreten. 

Die Schweiz hat die Kinderrechtskonvention 1997 und später auch die dazugehörigen drei Fakultativprotokolle ratifiziert (betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten; betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornografie; Beschwerdeverfahren bei Verstoss gegen die Kinderrechte). Sie setzt sich dafür ein, dass die Instrumente der Konvention auf allen staatlichen Ebenen und durch zahlreiche Nichtregierungsorganisationen (NGO) umgesetzt werden.

 

Umsetzung der Kinderrechtskonvention

Aufgrund der thematischen Breite der Kinderrechtskonvention und des föderativen Systems der Schweiz ist eine Vielzahl von staatlichen Akteuren mit der Umsetzung der Konvention betraut. Die Koordination dieser Umsetzungsbestrebungen sowie die fünfjährliche Berichterstattung an den UN-Kinderrechtsausschuss obliegen dem BSV. Die rechtliche Grundlage für die koordinierenden Arbeiten auf Bundesebene sowie die Zusammenarbeit mit den Kantonen bildet das Kinder- und Jugendförderungsgesetz (KJFG).

Die Berichterstattung an den UN-Kinderrechtsausschuss

Staatenberichte der Schweiz

Art. 44 der Kinderrechtskonvention verlangt, dass die Schweizer Regierung alle 5 Jahre darüber berichtet, wie die Kinderrechte im Land umgesetzt werden. Der jüngste Staatenbericht der Schweiz vom 18. Dezember 2020 wurde nach einem vereinfachten Berichtsverfahren auf Einladung des UN-Kinderrechts-Ausschusses erstellt. Dieses Verfahren wird als "List of Issues Prior to Reporting (LOIPR)" bezeichnet.

 

Staatenbericht 2020 - 5. und 6. Bericht

Staatenbericht 2014 - 2., 3. und 4. Bericht

Berichte der NGO

Neben dem sogenannten Staatenbericht der Schweizer Regierung können auch Nichtregierungsorganisationen einen Bericht zur Umsetzung der Kinderrechtskonvention in der Schweiz einreichen (Art. 45). Das Netzwerk Kinderrechte Schweiz (NKS) hat zusätzlich zu seinem Bericht vom Juni 2021 dem UN-Ausschuss erstmals einen Kinderrechtsbericht unter Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen vorgelegt. 

 

Empfehlungen des UN-Kinderrechtsausschusses an die Schweiz

Der UN-Kinderrechtsausschuss lädt sowohl die Nichtregierungsorganisationen, als auch die Staatsdelegation zu einem konstruktiven Dialog ein, bevor er der Schweiz seine Schlussbemerkungen (Concluding Observations) mit Empfehlungen für eine bessere Umsetzung der Kinderrechtskonvention unterbreitet. Die jüngsten Empfehlungen des UN-Kinderrechtsausschusses hat die Schweiz im Oktober 2021 erhalten. Damit wird die Schweiz erneut aufgefordert, Lücken in der Umsetzung der Konvention zu schliessen. 

Fakultativprotokoll Kinderhandel

Die Koordination der Umsetzung der Kinderrechte in der Schweiz

Das BSV koordiniert das Vorgehen bei den Folgearbeiten zu den Empfehlungen des UN-Kinderrechtsausschusses (siehe oben). Dabei werden die Empfehlungen analysiert, die jeweiligen Zuständigkeiten aller betroffenen Bundesstellen und Kantone geklärt und mögliche Partnerschaften mit NGOs ermittelt.

Für detaillierte Informationen siehe:

Bundesratsbericht vom 19.12.2018 zu den Empfehlungen von 2015

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2018 einen Bericht zu Massnahmen verabschiedet, mit welchen bestehende Lücken in der Umsetzung der Kinderrechtskonvention in der Schweiz geschlossen werden sollen. Dabei stützt sich der Bundesrat auf Empfehlungen, welche der UN-Kinderrechtsausschuss am 4. Februar 2015 abgegeben hat.

Massnahmen zum Schliessen von Lücken bei der Umsetzung der Kinderrechtskonvention (PDF, 1 MB, 19.12.2018)Bericht des Bundesrates in Folge der Empfehlungen des UN-Kinderrechtausschusses an die Schweiz vom 4. Februar 2015

Medienmitteilung: 

Stärkung der Kinderrechte

Der Bundesrat will die Kinderrechte stärken. Dafür soll eine nationale Kinderrechtsorganisation Wissen vermitteln, Behörden beraten und die zahlreichen Akteure auf Bundes-, kantonaler und kommunaler Ebene vernetzen. Mit der Anpassung der Verordnung über die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (KJFV) soll die Grundlage dafür geschaffen werden, diese Aufgaben einer geeigneten Organisation zu übertragen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. Dezember 2023 eine entsprechende Vorlage in die Vernehmlassung geschickt.

Finanzhilfen

Mit dem Kredit «Kinderrechte» (rund 190'000 Franken pro Jahr) engagiert sich der Bund für die Koordination der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention und deren besseren Bekanntmachung. Er kann hierzu Subventionsverträge mit Partnerorganisationen abschliessen.

Weitere Informationen

Letzte Änderung 21.12.2023

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