Kinderrechte
Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) koordiniert die Umsetzung der UNO-Kinderrechtskonvention (KRK) auf nationaler Ebene. Die KRK umfasst die Rechte von Kindern bis 18 Jahren in allen Lebensbereichen. Die Schweiz hat sich mit der Ratifizierung der Konvention zur Umsetzung der Kinderrechte verpflichtet.
Konvention und Fakultativprotokolle
1997 ratifizierte die Schweiz die KRK und später die dazugehörigen drei Fakultativprotokolle. Damit verpflichtete sie sich dazu, diese Instrumente auf allen staatlichen Ebenen umzusetzen.
Grundlagentexte
- UNO-Übereinkommen über die Rechte des Kindes
- Fakultativprotokoll 1 betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten
- Fakultativprotokoll 2 betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornografie
- Fakultativprotokoll 3 betreffend ein Mitteilungsverfahren
Umsetzung der Kinderrechtskonvention
Aufgrund der thematischen Breite der KRK und des föderalen Systems der Schweiz ist eine Vielzahl von staatlichen Akteuren für die Umsetzung der Konvention zuständig. Auch Nichtregierungsorganisationen (NGO) spielen eine entscheidende Rolle.
Das BSV koordiniert die Umsetzung der KRK auf nationaler Ebene. Wir erarbeiten auch den Staatenbericht, den die Schweizer Regierung dem UN-Kinderrechtsausschuss periodisch vorlegen muss. Zudem koordinieren wir auf Bundesebene die Folgearbeiten (Follow-up) der Empfehlungen, die der Ausschuss nach der Prüfung des Staatenberichts an die Schweiz richtet.
Periodisches Berichtsverfahren
Die Schweizer Regierung berichtet dem UN-Kinderrechtsausschuss in der Regel alle fünf Jahre über den Stand der Umsetzung der Konvention in der Schweiz. Mit der Zustimmung der Schweiz erfolgt der Bericht neu im vereinfachten Verfahren. Der Ausschuss übermittelt vorgängig eine Frageliste («List of Issues Prior to Reporting»; LOIPR) und die Antworten darauf bilden den Staatenbericht.
Parallel zum Staatenbericht unterbreitet das Netzwerk Kinderrechte Schweiz (NKS) dem UN-Kinderrechtsausschuss einen NGO-Bericht. 2021 erstellte das Netzwerk ausserdem erstmals einen Kinderrechtsbericht unter Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen.
Am Ende des Berichtsverfahrens formuliert der Kinderrechtsausschuss in seinen Schlussbemerkungen Empfehlungen an die Schweiz für eine bessere Umsetzung der KRK.
Aktueller Zyklus
Frühere Zyklen
Follow-up der Empfehlungen und Massnahmen zur Umsetzung
Das BSV koordiniert die Folgearbeiten zu den Empfehlungen des UN-Kinderrechtsausschusses auf Bundesebene. Mit diesen Arbeiten können insbesondere die Zuständigkeiten geklärt und allfällige Lücken ermittelt werden. Am Ende der Folgearbeiten (sog. Follow-up) hat der Bundesrat in den vergangenen Jahren Massnahmen zur Stärkung der Kinderrechte getroffen.