Landwirtschaftliche Arbeitnehmende, selbstständigerwerbende Landwirte, Älpler und Berufsfischer haben Anspruch auf Familienzulagen gemäss Bundesgesetz über die Familienzulagen in der Landwirtschaft (FLG). Ihnen stehen folgende Leistungen zu:
- eine Kinderzulage von 200 Franken pro Monat und Kind im Talgebiet und 220 Franken pro Monat und Kind im Berggebiet;
- eine Ausbildungszulage von 250 Franken pro Monat und Kind im Talgebiet und 270 Franken pro Monat und Kind im Berggebiet;
- eine Haushaltungszulage von 100 Franken pro Monat, die nur landwirtschaftlichen Arbeitnehmenden ausgerichtet wird.
Einige Kantone haben für den Landwirtschaftsbereich eine zusätzliche Regelung erlassen und gewähren höhere Beträge. Die Anträge auf Familienzulagen sind an die kantonale AHV-Ausgleichskasse zu richten. Die Adressen der kantonalen Ausgleichskassen finden Sie unter: