Gesuch um einen Subventionsvertrag: Grundlage dafür sind das KJFG und die aktuelle KJFV (Kinder- und Jugendförderungs-verordnung ab 1.1.2022). Organisationen, welche ab 1.1.2024 Finanzhilfen über Art. 9 für Aus- und Weiterbildung beantragen möchten, stellen beim BSV ein neues Gesuch für einen Subventionsvertrag. Dazu muss das untenstehende Gesuchsformular ausgefüllt und für jeden nach Art. 9 KJFG durchgeführten Kurs ein Kursbeschrieb ausgestellt werden.
Das Gesuchsformular ist zu unterschreiben und gemeinsam mit dem Formular Kursbeschrieb, den Statuten sowie dem Jahresbericht und der revidieren Jahresrechnung des Vorjahres beim BSV einzureichen.
Gesuche für den Abschluss eines Subventionsvertrages ab 1.1.2024 nach Art. 9 KJFG müssen mit allen Beilagen bis Ende Juli 2023 beim BSV eingereicht werden (Poststempel).
Abrechnung der Kurse: Die Angaben zu den stattgefundenen Kursen nach Art. 9 KJFG, gestützt auf den Leistungsvertrag zwischen dem BSV und der Organisation, werden mittels einer webbasierten Datenbank, dem Finanzverwaltungssystem FiVer, eingereicht. Jede Organisation, mit der das BSV einen Leistungsvertrag nach Art. 9 KJFG abgeschlossen hat, erhält die Zugangsberechtigung zur FiVer-Datenbank. Die Abrechnungen zu den durch- geführten Aus- und Weiterbildungskursen gemäss Leistungsvertrag müssen für Kurse, welche zwischen Januar und Juni stattgefunden haben, bis Ende August und für Kurse, welche zwischen Juli und Dezember stattgefunden haben, bis Ende Februar des Folgejahres in die Datenbank eigegeben werden. Das BSV entscheidet spätestens bis Ende Juni des Folgejahres durch Verfügung.
Ein CH-Login kann über die FiVer-Datenbank beantragt werden: Finanzverwaltungssystem FiVer
Ihr Antrag auf ein Login muss von einem unserer Mitarbeiter bearbeitet werden. Wir werden Sie kontaktieren, sobald Ihr Antrag bearbeitet wurde.
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Letzte Änderung 20.03.2023