Finanzhilfen für die Betriebsstruktur und regelmässige Aktivitäten von Dachverbänden und Koordinationsplattformen (Art. 7 Abs. 1 KJFG)

Der Bund kann Dachverbänden und Koordinationsplattformen, die sich auf gesamtschweizerischer Ebene der ausserschulischen Arbeit widmen, Finanzhilfen für die Führung ihrer Strukturen und für regelmässige Aktivitäten gewähren, sofern sie eine grosse Anzahl von privaten oder öffentlichen Trägerschaften vertreten, nationale oder internationale Informations- und Koordinationsaufgaben übernehmen und für die fachliche Weiterentwicklung und Qualitätssicherung im Bereich ausserschulische Arbeit sorgen.

Gesuche können einmal alle vier Jahre (in den Jahren 2022, 2026, 2030 usw.) bis Ende April beim BSV eingereicht werden (Poststempel). Allfällige öffentlich-rechtliche Verträge werden auf den 1. Januar des folgenden Jahres für die Dauer von vier Jahren abgeschlossen.

Gewährt das BSV der Trägerschaft weitere Finanzhilfen gemäss KJFG, werden die verschiedenen Finanzhilfen in einem Rahmenvertrag zusammengefasst.

Die Gesuche für Finanzhilfen nach Art. 7 Abs. 1 KJFG werden mittels einer webbasierten Datenbank, dem Finanz-verwaltungssystem FiVer, eingereicht. Organisationen, die neu Finanzhilfen beantragen wollen, benötigen ein persönliches CH-Login für die FiVer-Datenbank.

Ein CH-Login kann über die FiVer-Datenbank beantragt werden: Finanzverwaltungssystem FiVer

Ihr Antrag auf ein Login muss von einem unserer Mitarbeiter bearbeitet werden. Wir werden Sie kontaktieren, sobald Ihr Antrag bearbeitet wurde.

 

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Letzte Änderung 16.11.2022

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