Das Grundlagenpapier erläutert zusammenfassend die Rechtsgrundlage von Artikel 26 KJFG und soll eine Hilfe für die Ausarbeitung eines kantonalen Programms sowie eine Anleitung für die Vertragsverhandlungen mit dem BSV sein. Zudem enthält das Dokument einen Mustervertrag zwischen dem jeweiligen Kanton und dem BSV, der als Grundlage für die Vertragsverhandlungen dient.
Finanzhilfen an Kantone für kantonale Programme im Bereich Aufbau und Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendpolitik (Art. 26 KJFG)
Übergangsbestimmung bis 2022
Die Gewährung von Finanzhilfen an die Kantone für Programme zur Entwicklung ihrer Kinder- und Jugendpolitik ist eine Übergangsbestimmung des KJFG, die bis 2022 gilt. Der Abschluss neuer vertraglicher Vereinbarungen ist daher nicht mehr möglich.
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Letzte Änderung 15.08.2023