Nationalrätin Silvia Schenker forderte den Bundesrat in ihrem Postulat «Allgemeine Erwerbsversicherung» (Po. 09.3655) auf, das bestehende Sozialsicherheitssystem zu prüfen. Dazu unterbreitete sie ihm einen Vorschlag für eine grundlegende Reform, da unsere Sozialversicherungen zu komplex, rigide und Ursache für Ungleichheiten seien. Um das bestehende System mit Alternativen wie der Allgemeinen Erwerbsversicherung (AEV), der bedingungslosen Gewährleistung eines Mindesteinkommens oder einem Rahmengesetz zur Existenzsicherung vergleichen zu können, hat der Bundesrat in seinem Bericht verschiedene Beurteilungskriterien festgelegt. Die Überprüfung ergab, dass das Sozialversicherungssystem seine Ziele für den allergrössten Teil der Personen im Erwerbsalter erreicht. Seine grundlegenden Prinzipien sind nach wie vor gültig und zielführend.
Das heisst aber nicht, dass das System perfekt wäre. Auch wenn grundlegende Reformen nicht zu überzeugen vermögen, so sind Verbesserungen doch angezeigt, um die Leistungssysteme einander anzunähern und besser zu koordinieren, falls davon mehr Effizienz, Gerechtigkeit oder Transparenz erwartet werden kann.